Der BCA öffnet wieder seine Türen!

Der BCA öffnet wieder seine Türen!

Lange blieben die Sporthallen geschlossen und die SportlerInnen mussten ihr Training umstrukturieren und zu Hause fortsetzen. Doch auf Dauer wird Sport ohne Badminton natürlich schnell langweilig. Nun können aber alle Badminton-Begeisterten beruhigt aufatmen, denn ab dem 22. Juni beginnt wieder das Training beim Badmintonclub Altenkirchen!
Um das Training in Sporthallen zu ermöglichen, müssen jedoch folgende Maßnahmen eingehalten werden.

Alle Regelungen gelten aktuell und nur, sofern der Inzidenzwert unter 50 liegt.

Die Teilnahme am Training ist nur möglich mit:

  • Anmeldung am Trainingstag bis spätestens einer Stunde vor dem Training. Diese kann über die WhatsApp-Gruppe erfolgen. Wer nicht in der Gruppe ist, kein WhatsApp benutzt oder Neuzugang ist, kann sich bei unserem Jugendwart Harald Drumm melden, Kontaktdaten sind auf dieser Website unter „Über Uns“ → „Trainerteam“ zu finden.

  • einem negativen Testergebnis für alle Personen, die älter als 14 Jahre sind. Der Test darf maximal 24 h alt sein. Tests, die in der Schule gemacht wurden, werden nicht akzeptiert. Selbsttests vor Ort sind zulässig, aber müssen unter Aufsicht eines Trainers erfolgen (Dafür bitte entsprechend Zeit vor dem Training einplanen). Vollständig geimpfte oder genesene Personen (mit Nachweis) dürfen unabhängig von der Teilnehmerzahl am Training teilnehmen

  • einer Einverständniserklärung zum Protokollieren der Anwesenheitszeiten für die Kontaktverfolgung. Diese Erklärung war auch letztes Jahr als Corona-Maßnahme notwendig. Wer sie schon damals unterschrieben hat, muss sie nicht noch einmal unterschreiben. Formulare gibt es vor Ort beim Trainer.

  • Eintragen in die Teilnehmerliste vor Ort.



Weiterhin gelten folgende Hygienemaßnahmen:  

Abstand einhalten; außerhalb der sportlichen Betätigung (z.B. Toilettengang) muss eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen gestattet.